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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Anlage zu den AGB · gilt zwischen Verein (Verantwortlicher) und Betreiber (Auftragsverarbeiter) · Stand: Juli 2026

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) ist Anlage zu den AGB und wird mit Abschluss des Hauptvertrags wirksam. Verantwortlicher ist der Kunde (Verein); Auftragsverarbeiter ist DI (FH) Alexander Kausl, Gerichtsäcker 6, 6094 Axams („Betreiber“).

§ 1 Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Verarbeitung der vom Verein in train.iq eingepflegten personenbezogenen Daten zum Betrieb der Software. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.

§ 2 Art, Zweck, Datenarten, betroffene Personen

Zweck ist die Trainings-, Spiel- und Kaderorganisation. Verarbeitet werden insbesondere Vor- und Nachname der Spieler, optionale Positionen, Trainingsteilnahme und Rückmeldungen, Trainer-Einschätzungen (Spielstärke, Eindrücke, Entwicklungsziele) sowie Spieldaten. Betroffene Personen sind Spielerinnen und Spieler (überwiegend Minderjährige), Trainerinnen und Trainer sowie Erziehungsberechtigte.

§ 3 Weisungsrecht

Der Betreiber verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen des Vertrags und der dokumentierten Weisungen des Vereins. Hält der Betreiber eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies mit.

§ 4 Vertraulichkeit

Der Betreiber verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht bereits gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

§ 5 Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

Der Verein stimmt dem Einsatz der in der Datenschutzerklärung genannten Unterauftragsverarbeiter zu (u. a. Railway, Neon, Stripe, Google Cloud / Vertex AI, united-domains, Browser-Push-Gateways). Über Änderungen oder die Hinzuziehung weiterer Unterauftragsverarbeiter informiert der Betreiber vorab; der Verein kann aus wichtigem Grund widersprechen.

§ 7 Unterstützung und Meldepflichten

Der Betreiber unterstützt den Verein angemessen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Betreiber dem Verein unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden ab Kenntnis.

§ 8 Löschung und Rückgabe

Nach Vertragsende stellt der Betreiber auf Wunsch einen Export bereit und löscht die Organisationsdaten nach Maßgabe der AGB § 10; Daten in Sicherungskopien werden im üblichen Backup-Zyklus überschrieben.

§ 9 Nachweise und Kontrollen

Der Betreiber stellt dem Verein die zum Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht angemessene Überprüfungen.

§ 10 Haftung und Schlussbestimmungen

Es gelten die Haftungsregeln der DSGVO und der AGB. Änderungen dieses AVV bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten die AGB und die Datenschutzerklärung.